Geprüfte Sicherheit (Kurzform GS)

pemora hat für die Konferenzstühle der Serie COMBISIT mit allen ungepolsterten Sitzschalen und den Gestell-Varianten A und B seit 2016 das GS-Zeichen. Mit der Wahl der Stapelstühle COMBISIT sind Sie auf der sicheren Seite!

Stapelstühle COMBISIT GS geprüft

Mit dem Siegel „Geprüfte Sicherheit“ wird ein Produkt hinsichtlich der Gewährleistung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit von Personen geprüft und zertifiziert. Es handelt sich hier um ein freiwilliges Prüfzeichen welches deutschlandweit einheitlich ist und beim Verbraucher einen hohen Stellenwert einnimmt.

Die Prüfung und Vergabe des GS-Zeichens wird von verschiedenen Organisationen wie z.B. dem TÜV oder die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) vergeben.

Während der Zertifikatsgültigkeit (Gültigkeit ist 5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum)  erfolgt eine regelmäßige Überwachung der Produktion durch die zuständige GS-Stelle. Dabei besichtigen  Prüfingenieure den Produktionsbetrieb, untersuchen Proben der Produkte und achten auf die Qualitätssicherung.

Bei der GS-Prüfung wird nach § 21 ProdSG die Arbeitssicherheit, Ergonomie und der Gesundheitsschutz geprüft und ist im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt.

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